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Denise Drahtmüller
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Allgemeine GeschÄftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Denise Drahtmüller (nachfolgend „Make-up Artistin“) und dem Auftraggeber. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

 

Mit der Buchung erkennt der Auftraggeber diese AGB als verbindlich an.

 

2. Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Make-up- und Stylingdienstleistungen zum jeweils vereinbarten Zweck, Termin und Ort.

 

Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen der Make-up Artistin und dem Auftraggeber zustande.

 

3. Zustandekommen eines Vertrages

Eine Buchung kann telefonisch, per E-Mail, über WhatsApp oder über ein Kontaktformular erfolgen. Angebote werden individuell erstellt und können auch in Textform (z. B. E-Mail oder WhatsApp) erfolgen.

 

Mit der schriftlichen Annahme eines Angebots durch den Auftraggeber gilt der Vertrag als geschlossen. Der Vertrag umfasst insbesondere:

  • Art der Leistung

  • Ort, Datum und Zeit

  • vereinbartes Honorar

 

4. Preise und Zahlungsbedingungen 

Alle Preise verstehen sich als Netto-Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders vereinbart oder ausgewiesen (Sonderfall Brautstyling).

 

Rechnungen sind – sofern nicht anders ausgewiesen – innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Skonto wird nicht gewährt.

 

5. Optionsbuchungen

Optionsbuchungen stellen eine unverbindliche Terminreservierung dar. Die Option gilt für maximal 3 Kalendertage ab Angebotsdatum.

 

Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Bestätigung, verfällt die Option automatisch, insbesondere wenn eine Festbuchung durch einen Dritten möglich ist.

 

6. Fremd- und Nebenkosten

Der Auftraggeber trägt anfallende Neben- und Reisekosten (z. B. Fahrtkosten, Bahn-, Flug-, Taxi- oder Übernachtungskosten), sofern nichts anderes vereinbart wurde.

 

Fahrtkosten werden mit 0,70 € pro gefahrenem Kilometer berechnet.

 

Zusätzliche Leistungen oder eine Verlängerung der vereinbarten Einsatzzeit werden – sofern von der Make-up Artistin nicht zu vertreten – nach Stundensatz gesondert berechnet.

 

7. Stornierung durch den Auftraggeber (Allgemeine Aufträge)

Eine kostenfreie Stornierung ist bis 7 Kalendertage nach Buchungsbestätigung möglich, sofern der Leistungstermin noch nicht innerhalb dieses Zeitraums liegt.

 

Danach gelten folgende Ausfallhonorare, bezogen auf das vereinbarte Honorar:

  • bis 14 Tage vor dem Termin: 50 %

  • bis 7 Tage vor dem Termin: 75 %

  • ab 3 Tagen vor dem Termin oder bei Nichterscheinen: 100 %

 

Bereits entstandene Neben- und Fremdkosten sind in jedem Fall vollständig zu erstatten.

 

8. Rücktritt durch die Make-up Artistin

Die Make-up Artistin ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere bei:

  • Krankheit

  • Unfall

  • höherer Gewalt

  • unvorhersehbaren, nicht zu vertretenden Umständen

 

In diesem Fall wird sie sich bemühen, einen gleichwertigen Ersatz zu vermitteln. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Für eventuell entstehende Zusatzkosten. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

 

9. Ausfall & Verzögerungen

Kann eine Leistung aufgrund von Verspätungen des Auftraggebers oder dessen Gästen nicht oder nicht vollständig erbracht werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

 

Verspätungen der Make-up Artistin, die auf Verkehrslage, Stau, Unfälle auf der Anfahrtsstrecke oder vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse zurückzuführen sind, gelten nicht als von ihr zu vertretende Umstände.

 

Kann die Make-up Artistin Leistungen aus von ihr zu vertretenden Gründen nicht vollständig erbringen, werden ausschließlich die nicht erbrachten Leistungen erstattet.

 

Erscheint der Auftraggeber ohne vorherige Absage nicht zu einem vereinbarten Termin, steht der Make-up Artistin das vereinbarte Honorar sowie die bis dahin angefallenen Neben- und Fremdkosten vollständig zu.

 

10. Haftung

Die Make-up Artistin haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

 

Für allergische Reaktionen übernimmt die Make-up Artistin keine Haftung, sofern bekannte Allergien oder Unverträglichkeiten nicht vorab mitgeteilt wurden.

 

Eine Haftung für Schäden am Styling, die durch äußere Einflüsse wie Wetter, Hitze, Feuchtigkeit, Regen, Wind oder ähnliche Umstände entstehen, ist ausgeschlossen.

 

Nachträgliche Beanstandungen, die nicht unmittelbar während oder direkt nach Abschluss des Stylings angezeigt werden, begründen keinen Anspruch auf Minderung, Rückerstattung oder Schadensersatz. Wird während des Stylings oder unmittelbar danach kein Mangel angezeigt, gilt die Leistung als vertragsgemäß und erfolgreich erbracht.

 

11. Namensnennung

Bei Veröffentlichung der Arbeit hat die Make-up Artistin Anspruch auf Nennung als Urheberin, sofern branchenüblich.

 

12. Nutzung von Bildmaterial

Die Make-up Artistin ist berechtigt, im Rahmen ihrer Tätigkeit entstandenes Bild- und Videomaterial zu Zwecken der Eigenwerbung (Website, Social Media, Portfolio) zu nutzen.

 

Der Auftraggeber versichert, dass alle abgebildeten Personen mit dieser Nutzung einverstanden sind.

 

13. Testshootings

Erfolgt die Mitwirkung an einem Testshooting unentgeltlich oder zu einem reduzierten Honorar, ist bei späterer kommerzieller Nutzung der Aufnahmen ein zusätzlich angemessenes Honorar zu zahlen.

 

14. Zusätzliche Besonderheiten beim Brautstyling

Mindestbuchung und Zuschläge

  • Ab einer Entfernung von mehr als 50 km gilt ein Mindestbuchungsbetrag von 750 €

  • Anfahrten vor 7:00 Uhr werden mit 50 € pro angefangener Stunde berechnet

 

Probetermin

Probetermine müssen mindestens 72 Stunden vorher abgesagt werden.
Bei kurzfristiger Absage oder Terminänderung kann bis zu 100 % des Probehonorars berechnet werden.

 

Erscheint der Kunde ohne Absage nicht zu einem vereinbarten Termin stehen der Make-up Artistin das vereinbarte Honorar sowie die bis dahin angefallenen Neben- und Fremdkosten vollständig zu.

 

Anzahlung & Zahlung

Nach Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung fällig, die den Termin reserviert und mit dem Gesamtbetrag verrechnet wird.
Der Restbetrag zuzüglich Fahrtkosten ist am Hochzeitstag zu zahlen.

 

Vereinbarte Leistungen

Auf Wunsch können vom Auftraggeber weitere Dienstleistungen hinzugebucht werden. Diese Änderungen sind – je nach Verfügbarkeit der Make-up Artistin – bis spätestens 7 Tage vor dem Hochzeitstag möglich und bedürfen der Schriftform.

 

Spontane Dienstleistungen am Hochzeitstag sind ausschließlich nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Leistungen möglich, sofern zeitliche Kapazitäten bestehen. Die Make-up Artistin ist nicht verpflichtet, nicht vorab vereinbarte oder angemeldete Gästestylings umzusetzen. Die Durchführung erfolgt nach Ermessen der Make-up Artistin und wird dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.

 

Stornierung Brautstyling

Bei einer Vertragsauflösung mit triftigem Grund bis zu 24 Stunden nach dem Probetermin fallen keine weiteren Kosten an. Die Anzahlung wird einbehalten.

Bei einer späteren Vertragsauflösung setzen sich die Kosten wie folgt zusammen:

  • bis 22 Tage vor dem Hochzeitstermin: 60 %

  • ab 21 Tage vor dem Hochzeitstermin: 100 %

 

15. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz der Make-up Artistin.

 

Taufkirchen, März 2024

2026 © Denise Drahtmüller

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